Terminkalender mit Termin für eine Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

Kennen Sie das?

  • Sie wissen nicht mehr, wie Sie Ihre Schulden bezahlen sollen?
  • Ihre Raten sind zu hoch / können nicht mehr gezahlt werden
  • Ihnen drohen Zwangsmaßnahmen, der Gerichtsvollzieher hat sich angemeldet?
  • Ihnen droht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid)?
  • Sie wissen einfach nicht mehr weiter?

Was müssen Sie tun?

  • Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstberatungsgespräch
  • Gemeinsam finden wir einen Weg aus Ihrer Schuldenfalle
Schuldner- und Insolvenzberatung anerkannt gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzverordnung seit 2000
Formular für einen Antrag auf Sozialleistungen

Sozial- und Erwerbslosenberatung

  • Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
  • Sie haben Probleme mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Sozialamt?
  • Sie fühlen sich überfordert bei der Beantragung von Sozialleistungen (Wohngeld, Elterngeld, etc.)?
  • Wir beraten Sie professionell, unabhängig und selbstverständlich vertraulich.
  • Die Beratung ist für Sie kostenlos
Sozial- und Erwerbslosenberatung in Süd, Nord und Ost zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015

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Aktuelles

Alles wird teurer... aber zum Glück ist auch das Bürgergeld etwas gestiegen.

Was sie sich mit diesem Geld so alles leisten können sollten, sehen Sie hier:

in der statistischen Zusammensetzung des Warenkorbs 2024.

Während wir bereits im Oktober 2022 die Bürgergeldreform als Etikettenschwindel mit einigen wenigen „kosmetischen Korrekturen“ kritisierten, liegt nun mehr ein Gesetzentwurf (1. Lesung im Bundestag am 17.01.2024) vor, mit dem nicht nur einige der wenigen positiven Neuerungen zurückgenommen werden sollen: Mit der Debatte um 100%-Sanktionen drohen Grundrechtseingriffe, die seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 - längst überwunden zu sein schienen.

Die Regelbedarfe werden zum 01.01.2024 deutlich erhöht.

 

Die neuen Regelbedarfe im einzelnen:

Infos

Seit dem 01.07.2023 gibt es bei der Einkommensanrechnung mehrere Verbesserungen.

So gelten Erbschaften seitdem nicht mehr als Einkommen und insbesondere die Einkommensfreibeträge für junge Menschen wurden erhöht.

Eine Übersicht über alle Neuerungen erhalten Sie auf unserem Infoblatt "Einkommensanrechnung - Neuerungen seit Juli 2023".

Mit der Bürgergeldreform wurde der Vermittlungsvorrang abgeschafft.

Mit der Neuregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 sollen vorrangig Leistungen erbracht werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ermöglichen, es sei denn, eine andere Leistung ist für die dauerhafte Eingliederung erforderlich.

Für Details hier unser "Infoblatt Weiterbildung".

 

Auch wenn das SGB II u.A. den Grundsatz des Gender Mainstreamings (§1 SGB II ) vorsieht, können einige Kritikpunkte in Bezug auf die Umsetzung der selbstgesetzten Zielsetzungen aufgezeigt werden: