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Hartz IV – Bedürftigkeit von Erwerbstätigen |
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Geschrieben von: Wilfried Schartenberg
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Dienstag, den 31. Januar 2012 um 20:41 Uhr |
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 Gut zwei Milliarden Euro pro Jahr muss der Bund – nach Berechnungen des DGB – über Hartz IV jährlich aufwenden, um Geringverdienern mit Vollzeitjobs ein gesellschaftliches Existenzminimum zu garantieren. Der Staat subventioniert so auch Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zu Hungerlöhnen beschäftigen. Rechnet man jene mit einem sozialversicherten Teilzeitjob hinzu, so kommt man auf etwa 4 Mrd. Euro Ausgaben im Hartz IV-System für Aufstocker mit sozialversichertem Job. Armut trotz Erwerbstätigkeit kommt nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Staat teuer zu stehen. Diese gewerkschaftlichen Berechnungen werden durch eine aktuelle Auswertung der Bundesagentur für Arbeit weitgehend bestätigt, die ergänzend in die Analyse einbezogen wird1.
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Geschrieben von: Wilfried Schartenberg
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Donnerstag, den 26. Januar 2012 um 17:25 Uhr |
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Unter Infoblätter (und für kurze Zeit hier) stehen die neuen Regelbedarfe 2012 zum download |
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Kostenlose Schuldnerberatung künftig auch für Erwerbstätige und Menschen im Arbeitslosengeld-I-Bezug |
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Geschrieben von: Silke Lieder
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Dienstag, den 24. Januar 2012 um 10:31 Uhr |
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Pressemitteilung Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen teilt mit: Kostenlose Schuldnerberatung künftig auch für Erwerbstätige und Menschen im Arbeitslosengeld-I-Bezug 2012 01 19, 6. Ausgabe Erwerbstätige Bremerinnen und Bremer mit geringem Einkommen oder im Arbeitslosengeld-I-Bezug sollen künftig nicht mehr von der Möglichkeit einer kostenlosen Schuldnerberatung ausgeschlossen sein. Das hat die städtische Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am Donnerstag (19. Januar 2012) beschlossen. Der Entscheidung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass einkommensschwache Erwerbstätige mit hohen Schulden in der Regel die Mittel für eine kostenpflichtige Schuldnerberatung nicht selbst aufbringen können. „Ohne diese staatliche Hilfe würde für die Betroffenen kaum die Möglichkeit bestehen, die Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. „Es ist gut, dass wir diese Lücke jetzt schließen. Für Hunderte von Bremerinnen und Bremern eröffnet sich damit die Perspektive auf einen schuldenfreien Neuanfang. Das bedeutet eine enorme Verbesserung der Lebensqualität. Sie können nachts wieder ruhig schlafen – ohne dauernde Angst vor dem Gerichtsvollzieher.“ Mit der Neuregelung greift die Stadtgemeinde Bremen eine mehrjährige Praxis wieder auf, die sie nach einem Urteil des Bundessozialgerichts im Oktober 2010 eingestellt hat: Mit Urteil vom 13. Juli 2010 hatten die Richter entschieden, dass weder das Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) noch Bundessozialhilfegesetz die Kostenübernahme für diesen Personenkreis zulässt. Die Stadtgemeinde Bremen will die Kosten nun als freiwillige kommunale Leistung tragen und damit einen Beitrag leisten, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Das ist auch mit der Erwartung verbunden, dass durch diese vorbeugende Hilfe soziale Transferleistungen vermieden und so die öffentlichen Kassen letztlich entlastet werden. |
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